freistehendes Wohnhaus in Leipzig
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: freistehendes Wohnhaus in Leipzig, 04356 (Sachsen). Der Versteigerungstermin ist am 8. Januar 2027 um 10:00 vor dem Amtsgericht Leipzig, Saal 101, 1. OG, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0456 K 0051/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 550.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 275.000 € (5/10) und 385.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 275.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
freistehendes Wohnhaus, vermutlich Teilunterkellerung und nicht ausgebautes DG, Baujahr vor 1935, in Teilbereichen evtl. auch vor 1872, umfangreiche Modernisierungen in den 1990er Jahren; ca. 255 qm geschätzte Wohnfläche in vermutlich zwei Wohneinheiten, seit mehreren Jahren überwiegend ungenutzt; dem gerichtlich bestellten Gutachter wurde kein Zutritt ermöglicht, weshalb der Verkehrswert auf einer Außenbesichtigung …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
freistehendes Wohnhaus, vermutlich Teilunterkellerung und nicht ausgebautes DG, Baujahr vor 1935, in Teilbereichen evtl. auch vor 1872, umfangreiche Modernisierungen in den 1990er Jahren; ca. 255 qm geschätzte Wohnfläche in vermutlich zwei Wohneinheiten, seit mehreren Jahren überwiegend ungenutzt; dem gerichtlich bestellten Gutachter wurde kein Zutritt ermöglicht, weshalb der Verkehrswert auf einer Außenbesichtigung beruht; entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze dinglich gesicherte Nutzung als Zuwegung zum Nachbarflurstück 12/2 (Tiefgaragenzufahrt und Fußweg), hiervon nicht umfasst ist die Problematik Ver-/ Entsorgung mit Trinkund Abwasser zum Flst. 12/2; aufgrund zwischenzeitlich abgelaufener Baugenehmigung für Neubau MFH auf dem Gst. wurde die ursprüngliche Hs-Nr. 26 in 28 geändert, da der Neubau nicht realisiert wurde, existiert die alte Hs-Nr. 26 tatsächlich jedoch weiter Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Leipzig. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 550.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 385.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 275.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 55.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Sachsen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 550.000 € und liegt damit 314 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen (Median 132.700 €). Ausgewertet wurden 83 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 5.000 € bis 1.244.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 8 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 83 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen (Stand 6. November 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Sachsen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (550.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5.5 %)
- 30.250 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.750 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.750 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 35.750 € · ≈ 6.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 0456 K 0051/ 2025
- Letzter Sync
- 6. November 2026 um 09:34
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
