Einfamilienhaus in Petersberg
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Petersberg, Ortsteil Wallwitz, 06193 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 1. Dezember 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Halle (Saale), Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saale), Saal 2.047. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0055 K 0004/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 286.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 143.000 € (5/10) und 200.200 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 40 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 143.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Es handelt sich um ein Grundstück, welches mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäuden bebaut ist. Das Einfamilienhaus ist unterkellert und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss. Es wird angenommen, dass das Haus um 1950 errichtet wurde. Modernisierungsmaßnahmen wurden nach 1990 durchgeführt. Die Wohnfläche beträgt ca. 123 m² und die Nutzfläche ca. 68 m². Das Grundstück ist eigen genutzt.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Es handelt sich um ein Grundstück, welches mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäuden bebaut ist. Das Einfamilienhaus ist unterkellert und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss. Es wird angenommen, dass das Haus um 1950 errichtet wurde. Modernisierungsmaßnahmen wurden nach 1990 durchgeführt. Die Wohnfläche beträgt ca. 123 m² und die Nutzfläche ca. 68 m². Das Grundstück ist eigen genutzt. Die postalische Anschrift lautet: Beiderseerstraße7, 06193 Petersberg OT Wallwitz.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Halle (Saale). Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 286.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 200.200 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 143.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 28.600 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Petersberg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Sachsen-Anhalt
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 286.000 € und liegt damit 199 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 95.700 €). Ausgewertet wurden 84 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 4.100 € bis 1.332.600 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 12 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (40 €/m²) liegt 48 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (27 €/m², aus 76 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 84 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 6. November 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Sachsen-Anhalt als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (286.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 14.300 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.430 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.430 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 17.160 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 0055 K 0004/ 2023
- Letzter Sync
- 6. November 2026 um 17:36
- Bodenrichtwert
- BORIS ST · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
